DISCOVERY PARTNERS INTERNATIONAL INC
S-1/A, EX-10.48, 2000-06-23
COMMERCIAL PHYSICAL & BIOLOGICAL RESEARCH
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                                   Mietvertrag


                                    zwischen


Vermieter:                     Basla Kantonalbank


                                 Spiagelgasse 2


                                   4002 Basel


                                       und


Mieter:                     Discovery Technologies AG


                                  c/o Bureco AG


                                   Stadtweg 4


                                4310 Rheinfelden

betreffend:         Buro- und Laborraume in der Liegenschaft


                                Gewerbestrasse 16


                                 4123 Allschwil

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Mietvertrag BKB/Discovery Technologies AG, Gewerbestrasse 16, 4123 Allschwil
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1.      Praambel

        Die Parteien vereinbaren die Miete von Buro- und Laborraumlichkeiten in
        der Liegenschaft Gewerbestr. 16 in Allschwil. Das Mitspracherecht fur
        welbere Mieter, sowie die Absichi uber das innovationszentrum werden in
        einer separaten Vereinbarung festgelegt. Mit dem Grundmietzins wird das
        Uberlassen dieser Raumllchkeiten im (heutigen) "Rohzustand" abgegolten
        (Rohmiele). Die Mieterin benotigt fur ihre Bedurfnisse den Einbau von
        zusatzlichen technischen Einrichtungen (Energie, Luftung,
        Laborinstallationen usw.). Die Partelen planen diesen Ausbau gemeinsam.
        Der Vermieter ubernimmt das Einholen der crforderllchen Baubewilljgung
        und die Ausfuhrung der Ausbauarbeiten auf eigene Kosten. Der Mieter wird
        dlese Zusatzinvestilion des Vermieters durch einen zusatzlichen Mietzins
        abgelten (Ausbaumicto). Die Parteien wollen sich an den folgenden
        Terminplan hallen:

        20.06.1997    Unterzeichnung des Mietvertrages
                      Vorliegen von Layout und erstem Beschrieb der
                      Ausbauarbeiten
        23.07.1997    Eingabe des Baugesuches
        01.09.1997    Erteilung der Baubewilligung
        01.02.1998    Abschiuss der vermieterseltlgen Ausbauarbeiten, Ubergabe
                      des ietobjektes

1.1     Aufschienbende Bedingung

        Dieser Mietvertrag wird abgeschlossen unter der aufschlebenden
        Bedingung, dass fur die vorgenannten Zusatzausbauten (Ziffer 2.4.0) die
        Baubewilligung rechtskraftig erteilt wird.

        Falls diese Baubewilligung bis am 3. November 1997 nicht erteilt ist und
        nicht vorliegt, so fallt dieser Mietvertrag dahin, sofern sich die
        Mieterin nicht schriftlich mit einer Verschlebung dleses Termins auf
        einem spateren Zeltpunkt einverstanden erklart. Jede Partei tragt in
        diesem Fall die auf lhrer Selle bis dahin angefallenen Kosten. (Der
        Vermieter tragt Insbesondere die Planungskosten fur den mieterseitigen
        Endausbau). Im ubrigen bestehen keine weltergehenden gegenseltigen
        Verpflichtungen.

2.      Mietobjekt

2.1     Der Vermieter uberlasst dern Mieter in der vorne erwannten Llegenschaft
        zur mietweisen Benutzung folgende Raume:

        Buro- und Laborraume im 4. Obergeschoss, ca.  1330 m2
        Archivraume im 2. Untergeschoss, ca. 60 m2
        15 Parkplatze im UG

2.2     Der Mieter ist berechtigt, im Haus Nr. 16 folgende dem gemeinsamen
        Gebrauch dienenden Gebaudeteile, Raume und Einrichtungen nach Massgabe
        der Hausordnung mitzubenutzen:

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Mietvertrag BKB/Discovery Technologies AG, Gewerbestrasse 16, 4123 Allschwil
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           -   Treppenhaus

           -   Personenlifie und Warenlift

2.3     Die Mietraume gemass Ziff. 2.1 sind in dem beigelegten Grundrissplan
        dargestellt.

        Dor Plan wird von beiden Parteien unterzeichnet und ist Bestandtell
        dieses Vertrages.

2.4     Der Vermieter ubergibt dem Mieter das Objekt mit mieterspezifischem
        Ausbau. Zur Zeit ist das Gebaude noch nicht ausgebaut. Es werden
        folgende 3 verschiedene Ausbaustufen festgelegt:

        a)     Rohbau (Rohmiete)

               Tragkonstruktion (Boden, Stutzen, Decken)
               Fassade mit Fenster und Sonnenschutz
               Treppenhaus, Lift, WC-Anlagen in der Kemzone
               Detaillierte Beschreibung gemass Bellage

        b)     Mieterspezifischer Ausbau durch den Vermieter erstellt
               (Ausbaumiete)

               Die Beschreibung des Ausbaus wird nach Vertragsabschluss im
               gegenseltigen Einvemehmen prazisiert: zur Zeit des
               Vertragsabschlusses wird vom Folgenden ausgegangen:


               Wande, Turen:            -   Buros: Raumwande Elementsystem
                                        -   Labors: Gipsplattenwande mit
                                            PVC-Tapete
               Boden:                   -   Buros: Doppelboden, textiler
                                            Bodenbelag, Farbe nach Kolkektion
                                        -   Labors: Doppelboden, PVC-Belag,
                                            Farbe nach Kollektion
                                        -   antistatisch, leitfahig
               Deckon:                  -   Buros, Empfang, Sitzungszimmer,
                                            Gangzone, heruntergehangte
                                            Deckenverkleidung aus
                                            Mineralfaserplatten, Rastersystem
                                        -   Labors: rohe Betondecke gestrichen
               Luftung:                 -   Buros: mechanische Beluftung uber
                                            Boden und Decken. lnkl. Kuhlung
                                        -   Labors: mechanische Beluftung,
                                            sichtbar an Decke montiert,
                                            Kapellenabluft (nach
                                            EKAS-Richtlinien), lnkl. Kuhlung
               Elektroanlagen:          -   Zuleitung ab Hauptverteilung bis
                                            Unterverteilung in den Labors und
                                            bis Steckdosen in den Buros.
                                            Deckenbeleuchtung
                                        -   Brustungskanale in den Labors
                                        -   Sonnene und Gegensprechanlage

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Mietvertrag BKB/Discovery Technologies AG, Gewerbestrasse 16, 4123 Allschwil
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                                        -   Brandmeldeanlage

               Sanitar. Medien:         -   Kalt- und Warmwasseranschluss,
                                            Abwasseranschluss (WAS, Labors),
                                            Trennsystem bis UG

               Telefon:                 -   Anschlusse vorhanden lm 4. OG belm
                                            Liftvorplatz

        Unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Mietvertrages werden die
        Parteilen gemeinsam mit der beauftragten Planungsfirma die Detailplanung
        vorantreiben und das Baugesuch fristgerecht elnreichen. Die Vormieterin
        ubemimmt dle Kosten dieser Zusatzausbauten bis zu einem Maximalbetrag
        von Fr. 1'800'000.- (Planung, Kostenermittlung,
        Baubewilligungsverfahren, Ausfuhrung), Arbeiten und Einrichlungen,
        welche dieses Kostendach ubersteigen, gehen zu Lasten des Mieters und
        mussen von diesem vorgangig schrflich genehmigt werden.

        c)     Im vermieterseitigen Ausbau und Zusatzausbau nicht enthalten und
               damit vom Mieter zu ubernehmen sind insbesondere:

               -  Elektroinstallationen in den Labors ab Unterverteilung

               -  Telefonzentrale mit intemer Verkabelung

               -  EDV-Installation und lnteme Verkabelung / Vemetzung sowie
                  Installation weiterer Kommunlkationsmittel

               -  all rallge mleterspezifische Sonderausbauten, wie z. B.
                  Kapellen, Labormobel, Kunlzellen, Reinraume, Waschtische in
                  Labors, Gasinstallationen, Druckluft Einbauschranke Gangzone

               -  Vorbehandlung oder Entsorgung von kontaminlertem Abwasser
                  (WAS-Anschuss vorhanden)

               -  mobile Feuerioscheinrichtungen

        Der Mieter legl dem Vermieter dle Plane zur schriftllchen Genehmigung
        vor.

        Allfallige, neben der Baubewilligung fur dle Zusatzbauten notwendigen
        Genenmigungen und Bewilligungen (Betriebsbewilligung, Arbeitsbewilllgung
        usw.) sind Sache des Mieters und werden mit dem Baugesuch eingegeben.
        Sic haben kelnen Elnfluss auf den Bestand des vortiegenden
        Mletvertrages.

2.5     Der Mieter hat bis zum 30. Junl 2000 ein Vormietrecht auf die restlichen
        Raume im 4. Obergoschoss Haus 14 im Umfang von ca. 650 m2. Konditlonen
        Rohmiete gemass Staffelmiete Pos. 4.1.

3.      Mietdauer

3.11    Mietbeginn

        Das Mietverhaltnis beginnt funf Monate nach Vorllegen der
        rechtskraftigen Baubewilllgung voraussichtlich am 1. Februar 1998 und
        spatestens am 1. Junl 1998.

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3.12    Mietdauer, Vertragsverlangerung

        Das Mietverhaltnis wird fur elne erste feste Vertragsdauer von 10 Jahren
        bis zum 31. Januar 2008 abgeschlossen.

        Nach Ablauf der ersten Vortragsdauer verlangert sich der Vertrag jeweils
        um eine weitere faste Vertragsdauer von 5 Jahron, wenn er nicht
        mindestens 12 Monate vor Ablauf mit engeschriebenem Brief gekundlgt
        wird.

3.13    Kundigung

        Auf Ablauf einer festen Vertragsdauer kann das Mietverhaltnis mit einer
        Kundigungsfrist von 12 Monaton jeweils auf Ende Januar, erstmals auf
        Ende Januar 2008, gekundigt werden.

3.2     Mietende

3.21    Die Kundigung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spatestens am
        letzten Tage vor Beginn der Kundigungsfrist belm Empfanger bzw. in
        dessen Machtbereich (Abholnotiz Im Briefkasten oder Postfach)
        elngetroffen ist.

        Der Vermieter hat fur die Kundlgung das amtliche Formular zu verwenden.

3.22    Auf das Ende der festen Vertragsperiode bzw. der obengenannlen
        Verlangerungsperiode kann der Mietzins mit einer Anzeigefrist von 15
        Monaten den marktublichen Konditionen angepasst werden.

3.3     Aussertorminliche Beendigung des Mietvanrages

3.31    Wunscht der Mieter das Mietverhaltnis ohne Einhaltung der vereinbarten
        Fristen bzw. Termine zu beenden, so hat er dles dem Vermieter mit
        elngeschrlebenem Brief mitzuteilen.

3.32    Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter einen zumutbaren zahlungsfahigen
        Ersatzmieter vorzuschlagen, der in das Vertragsverhaltnis elntritt.

3.33    Ohne gegentellige Vereinbarung trifft auch der Vermleter die notigen und
        ihm zumutbaren Vorkehrungen, die Mietraumlichkellen baldmogllchst
        weitervermleten zu konnen.

3.34    Der Mieter haftet fur den Mietzins und die Nebenkosten swole fur seine
        brigen Mieterpfllchten bis zur Weitervermietung der Mietraumlichkelten,
        langstens bis zum nachsten vertraglichen Kundigungstermin und hat dafur
        zusatzlich zu Ziff. 14.1 hiernach Slcherheiten zu leisten.

4.      Mietzins

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        Der Mietzins setzt sich zusammen aus elnem Grundmietzins (Rohmiete) (mit
        Staffelung fur die Buro- und Laborraumllchkeiten) und elnem
        Zusatzmletzins fur die gesamte Mietdauer fur dle vermieterseitigen
        Zusatzausbauten (Ausbaumiete).

4.1     Der Mietzins wird wie folgt verelnbart:

        Rohmiete (Rohbau) gemass Ziffer 2.4 a) fur die rohen Raume (ohne
        mieterspezifischen Ausbau) gestaffelt:

        -  im 1. und 2. Mietjahr               Fr./m(2)/Jahr             75.00

        -  im 3. Mietjahr                      Fr./m(2)/Jahr             85.00

        -  im 4. Mietjahr                      Fr./m(2)/Jahr            100.00

        -  im 5. bis 10. Mietjahr              Fr./m(2)/Jahr            125.00

        Ausbaumiete fur den mieterspezlflschen Ausbau durch Vermieter erstellt
        gemass Ziffer 2.4 b) uber die ganze Mietdauer:

        -  Schatzung                           Fr./m(2)/Jahr  ca.       125.00

        Die Ausbaumiete wird nach Vorliegen der Bauabrechnung definitiv
        festgelegt. Die Amortisation der Ausbaukosten wird auf 15 Jahre
        festgelegt. Der Berechnungsansatz besteht aus 6.5% fur Amortisation und
        2% fur mittlore Verzinsung, Insgesam 8.5% Ausbaukosten 1'800'000.-Mio.
        Fr. :1250 m(2) = 1'440.-Fr/m(2), davon 8.5% = 125 Fr./m(2)/Jahur. Der
        Betrag von 125 Fr./m(2)/Jahr gilt als Kostendach fur die Ausbaumiete.

<TABLE>
<S>                                   <C>              <C>                     <C>
4.2     Der Jahrliche Mietzins betragt demzufolge bel Mietbeglnn fur die ersten
        zwel Jahre voraussichtlich                                             Fr. 270'400.00

        und setzt sich wie folgt zusammen:

        -  Buros und Labors:          1330 m(2) a      Fr./m(2)/Jahr 75.00     Fr.  99'750.00

        -  Vermletersoitiger Ausbau:  1250 m(2) a      Fr./m(2)/Jahr 125.00    Fr.  156'250.00

        -  15 Einstellplatze:                          a Fr. 80.-/Monat        Fr.  14'400.00

        -  Total                                                               Fr.  270'400.00

        zahlbar ln vierteljahrlichen Raten von                                 Fr.  67'600.00

        zuzuglich: Nebenkosten vierteljahrlich (1330 m(2) x 6.-Fr./m(2)/Jahr)  AkontoFr.  1'995.00
</TABLE>

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Mietvertrag BKB/Discovery Technologies AG, Gewerbestrasse 16, 4123 Allschwil
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<TABLE>
<S>                                   <C>              <C>                     <C>
        Total vierteljahrlich zum voraus zahlbar                                Fr.  69'595.00
</TABLE>

4.3     Der Mietzlns ist im voraus, spatestens am ersten Tag des Mietquartals
        (als Verfalltag) zahlbar.

5.      Mietzinsanpassungen

5.1     Dle Rohmiete fur Buros und Labors (gemass Ziffer 4.1), und
        Elnstallplatze baslert auf dem Landesindex der Konsumentenpraise. Stand
        April 1997 mit 104.1 Punkten. Wenn der Landesindex der Konsumentenpraise
        selt Mietbeginn bzw. seit der letzten Anpassung eine Veranderung
        arfahrt, so kann die Rohmiete ungeachtet der fastan Vertragsdauer elnmal
        jahrlich per 1. Februar, erstmals im 5. Mletjahr, an die Veranderung
        dieses indexes angepasst werden. Dabei darf jedoch die Rohmlete von
        Ziffer 4.1 nicht unterschritten werden.

        Die Miatzinsanderung wird dom Mieter auf dern amtllchen Formular mit
        elner einmonatigen Anzeigefrist schrifllich mitgetellt.

5.2     Erfolgen wanrend der festen Vertragsdauer wertvermehrende Aufwendungen
        resp. Investllionen, werden diese, den Usanzen entsprechend, der
        Basismlete gemass Ziff. 4 zugcrochnet. Die Anzelgen der aufgrund von
        wertvermehrenden Aufwendungen vorgenommenen Mietzinsanpassungen erfolgen
        mit dem amtlichen Formular unter Einhaltung elner einmonatigen Frist.

6.      Heiz- und Nebenkosten

6.1     Folgende Heiz- und Nebenkosten werden dem Mieter zusatzlich zum Mietzins
        belastet

        -  Heizung und Warmawasser

        -  Betrieb und Unterhalt der Luftungsanlage

        -  Wassorverbrauch, Geguhren und Abwasserrelnigungslagen

        -  Betriebs- und Unterhaltskosten inkl. Serviceabonnement fur Personen-
           und Warenlift

        -  allg. Beleuchtung

        -  Hauswartdlenst (Salar, Sozlalleistungen, Hauswartmaterial)

        -  Kehrichtabfuhr/Kehrichtcontainer

        -  allfallige Bewachugnsauftrage oder Betrieb von Alarmanlagen

        -  3% der gesamten Nebenkosten als Verwaltungshonorar

6.2     Die Heiz- und Nebenkosten werden wie folgt verteilt (Leerstande gehen zu
        Lasten des Vermieters):

6.21    Kosten fur die Energleaufbereltung (lnsbesondere Helzungs- und
        Warmwasserkosten):

        -  Die Grund- und Warmwasserkosten werden nach der Grosse der
           Geschaftsraume (Quadratmeter) aufgetellt.

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Mietvertrag BKB/Discovery Technologies AG, Gewerbestrasse 16, 4123 Allschwil
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        -  Die Helzkosten werden dagegen nach den indlvlduellon Messzahlem
           verlegt.

6.22    Nautrale Kosten (wie z.B. Hauswart, allg. Strom, Bewachungsauftrage,
        Alarmaniagen etc.) werden nach der Grosse der vermieteten Raumlichkelten
        (Quadratmeter) aufgeteilt.

6.23    Verbrauchsabhanglge Kosten (z.B Wasserzins, Abwasser- und
        Kehrichtgebuhran, Liftbetriebskosten etc.) werden nach der Grosse der
        vermieteten Raumlichkeiten (Quadratmeter) vertellt.

6.3     Der Mieter leistet an dle obengenanntan Nebenkosten halbjahrllche
        Akontozahlungan. wobel der Vermieter jeweils per 30.6. eine
        Nebenkostenabrechnung erstellt und umgehend dem Mieter zusteilt. Die
        Nebenkostenabrechnung gilt als anerkannt, wenn sie nicht innert 30 Tagen
        seit Zustellung (Poststempel) schriftllch beanstandet wird. Mlt Ablauf
        der vorgenannten 30-tagigen Beanstandungsfrist werden allfallige
        Nachforderungen bzw. Ruckzahlungen fallig.

        Wird das Mietverhaltnis wahrend der Rechnungsperiode beendet. hat der
        Mieter kelnen Anspruch auf eine vorzeltlge Nebenkostenabrechnung.

6.4     Der gesamte Stromverbrauch fur das Mletobjekt goht zu Lasten des
        Mieters. Gebuhren und Abgaben, die ausschllesslich durch den
        Geschaftsbetrieb des Mieters verursacht werden, tragt der Mieter, auch
        wenn sie beim Vermieter erhoben weden.

7.      Uebergabe des Mietobjektes

7.1     Der Vermieter hat das Mietobjekt ln sauberem, vertragsgemassen Zustand
        und nach Ortsublichkeit spatestens zu dem in Ziff 3 genannten Datum
        untor Aushandigung der erforderlichen Schlussel zu ubergeben. Fallt der
        vorgenannte Termin auf eincn Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag,
        findet die Ubergabe spatestens am nachfolgenden Werktag statt.

7.2     Der Mieter hat dem Vermieter innert 30 Tlgen nach Mictantritt allfallige
        festgestellte Mangel mit eingeschriebenem Brief zu melden. Unterlasst er
        dies, wird angenommen, dass ihm da Mietobjekt in vertragsgemassem
        Zustand ubergeben worden ist.

8.      Benutzung des Mietobjektes/Sorgfaltspflicht.

8.1     Die Mietflache sleht dem Mieter zur Benutzung als Buro and Labor zur
        Verfugung.

8.2     Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zur keinem anderen als dern
        vertraglich vorgesehenen Zweck zu gebrauchen. Jede Anderung des
        Gebrauchszweckes bedarf der vorgangigen schriftllchen Zustimmung des
        Vermieters.

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8.3     Bei Einbringung von Maschlnen und schweren Mobeln ist den statischen
        Gegebenhciten des Gebaudes Rechnung zu tragen. Der Meter hat sich
        vorgahend uber die zulassige Bodenbelastung zu vergewissm.

8.4     Fur die Benutzung des Lifts sind die von den Herstellern
        vorgeschrlebenen Bedienungsanleitungen zu beachten.

8.5     Der Mieter darf nur mit schriftllicher Zustimmung des Vermleters
        zusatzliche Schlussel anfertigen lassen.

        Beim Verlust von Schlusseln hat der Miester die Kosten fur deren Ersatz
        sowie fur die allfalliger Ersetzung der Schliessanlagen zu tragen.

8.6     Bei der Benutzung der Mietsache verpflichtest sich der Mieter zur
        Sorgfalt und Rucksichtnahme, insbesondere auch gegenuber den Nachbam.
        Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil dieses Vertrages.

8.7     Der Mieter ist ganz allgemein verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen
        zur Vermeidung oder Verminderung vom Larm, Erschutterungen, Geruch und
        sonstigen Immissionen zu treffen. Der Mieter haftet dem Vermieter fur
        den Schaden (inkl. Anspruche von Dritten), der diesem aus den die
        ubliche und bewilligte Benutzung uberschreitenden Immissionen erwachst.

8.8     Fur die Vertetzung seiner Sorgfaltspflichten ist der Mleter voll
        ersatzpflichtig. Verletzt der Mieter trotz schriftllcher Mahnung des
        Vermleters seine Pflicht zu Sorgfalt oder Rucksichtnahme weiter, so kann
        der Vermieter den vorliagenden Mletvertrag uberdlos gernass Art. 257 OR
        aunosen.

9.      Unterhalt

9.1     Unterhaltspflichten des Vermieters/Verbesserungen

9.11    Die Unterhaltsarbeiten des Mletobjektes obllegen dem Vermieter.

9.12    Der Vermieter ist unter Rucksichtnahme auf dle interessen des Mieters
        jederzelt berechtight. Im Mietobjekt und an dazugehorenden Elnrichtungen
        gemass Art. 2.4.a+b Reparaturen und Renovationen unbehindert
        auszufuhren, soferm das Mletverhaltnis nicht gekundigt ist. Grossere
        Umbauten und Neuinstallationen werden dem Mieter schriftlich und
        fruhzeitig angezeigt. Allfallige Anspruche des Mietors richten sich nach
        Art. 260 OR.

9.2     Untcrhaltspflichten des Mieters

9.21    Die durch den gowohnlichen Gabrauch notwendg werdenden Ausbesserungs-
        und Reparaturarbelten, welche im Einzelfall Fr. 500 nicht uberstelgen,
        gehen zu Lasten des Mieters. Dazu zahleninsbesondero das Ersetzan von
        elektrischen Sicherungen sowie

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        zerbrochene Scheiben, die Instandhaltung der elektrischen Schalter und
        Steckdosen, der Gas- und Wasserhahnen, Ablaufe sowie der Turschlosser,
        etc.

9.22    Fur den Untcrhalt aller von ihm getatigten baulichen Varanderungen
        gemass Art. 2.4 c und Vorrichtungen kommt der Micter aut.

9.23    Mangel, fur deren Bohebung der Mleter nicht aufzukommen hat, sind dom
        Vermeter cofort anzuzelgen Bai Nichtanzoige haftel der Micter fur den
        daraus entstandenen Schaden.

10.     Bauliche Veranderungen

10.1    Anderungen und Emeuerungen an und in den Mietraumen, das Anbringen von
        Storen, Firmanschildem oder Recklamevorrichtungen, etc. sind nur mit
        vorgangiger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der
        Mieter ist zu elner fachgemassen Ausfuhrung verpflichtet. Die Anbringung
        von Vorrichtungen an der Fassade (Reklameschilder und Reklametafeln,
        Storen, Schaukasten, Antenmen, etc.). ist dem Mletobjekt und der
        Umgebung anzupassen.

10.2    Die Einrichtungen des Mieters (Art. 2.4c) bleiben dessen Elgentum. Die
        Plan und Entwurfe sowie die Kostenvoranschlage sind dem Vermloter zur
        schriftllchen Genehmigung vorzulegen.

10.3    Die Einholung allfalliger behordlicher Bewilligungen obliegt dem Mieter.
        Der Mietr verpflichtet sich lm weiteren, die ublichen Bauversicherungen
        abzuschliessen bzw. deren Kosten zu tragen und fur eine allfallige
        Mehrpramie der Gebaudo und Schversicherung aufzukommen.

10.4    Der Vermieter ist berechtigt, vorn Mieter eine Sicherstellung oder
        Finanzierungsnachwe is der vorn Mieter eingegangenen, voraussichtlichen
        baulichen Kosten zu verlangen, um insbesondere allfallige
        Bauhandwererpfandrechte rechtzeitig abwehren zu konnen.

        Wird der Vermieter fur lmmissionen, die aufgrund baulicher Veranderungen
        oder Einrichtungen des Mieters enstanden sind, von Drittpersonen in
        Anspruch genommen, ist der Mieter dem Vermleter fur den erlittenon
        Schaden ersatzpflichtig.

10.5    Der Mieter hat bel Mietbeendigung auf seine Kosten den ursprungllchen
        Zustand wiedernerzustellen oder solnc Einrichtungen gemass Ziffer 2.4c
        im gegenseltigen Einvemchmen dem Vermieter unentgeltlich zu uberlassen.

11.     Untermiete/Abtretung des Mietvertrages

        Teilweise oder ganze Untermiete der Mietraumlichkeiten (oder die
        Abtratung des Mietvertrages) bedurfen der schriftlichen Zustimmung des
        Vermieters.

12.     Zutrittsrecht des Vermieters

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12.1    Der Vermleter oder dessen Vertreter ist berechtlgt, das Mletobjekt zur
        Wahrung seiner Rechtc (Weitervermletung, Verkauf, Roparaturan,
        Erneuerungen, etc.) zu den ublichen Geschaftezelten, nach 48-stundlger
        Anmeldung, zu betraten.

12.2    Bei Abwesanheit des Mieters sind dle Schlussel zur Verfugung zu halten.

13.     Versicherungen

13.1    Der Vermleter schliesst die obligatorlsche Brandversicherung, elne
        Hauseigentumerhaftpflichtversicheung sowie eine
        Gebaudewasserschadenversicherung ab.

13.2    Der Mieter tragt die Gefahr der Beschadigung oder des Verlustes seiner
        Einnchtungen, seines Moblliars order seiner Waren, wie Insbesondere
        durch Feuer, Explosion, Wasser, Elnbruch oder Diebstahl. Er verpflichtet
        sich eina Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen.

13.3    Der Vermieter obernimmt keine Haftung fur allfallige Schaufenster,
        Schaukasten, Scheiben, Glaswandverklaidungen, Firmenschilder,
        Leuchtschriften, etc. Es ist Sache des Mieters, sich gegen solche
        Schaden ausreichend zu versichem.

14      Sicherneitsleistung

14.1    Der Mieter erbringt innert 14 Tagen nach Unterzeichnung das Vertrages
        fur die gesamte Mietdauer + 3 Monate folgende Sicherheitsleistungen in
        Form einer Bankgarantie in folgender Hohe:

        Fr. 60'000.-  bis zum Vorliegen der Baubewilligung.
        Fr. 140'000.- ab Vorliegen der Baubewilligung

        Sollte der Vermieter gegen den Mieter Anspruche aus dem Mietverhaltnis
        rechtlich geltend machen, hat die Bankgarantle bis zur Erledigung des
        Rechtsstreites gultig zu sein. Der Vernieter hat diesfalls die Bank zu
        Informieren.

14.2    Belm Vorliegen der Baubewillgung erbringt der Mieter elnen
        Finanzlerungsnachweis fur den micterseltigen Ausbau demass Ziffer 2.4c.

15      Ruckgabe des Mietobjekts

15.1    Der Mieter hat die Mietraume spatestens am letzten Tage der Mietdauer,
        12.00 Uhr, mit allen Schlusseln zu ubergeben. Zusatzlich angefertigte
        Schlussel sind dam Vermleter entschadigungslos zu uberlassen. Fallt der
        Ruckgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder allgomeinen Feiertag, hat
        die Ruckgabe am nachsten Werktag (12.00 Uhr) zu erfolgen.

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15.2    Bei Ruckgabe des Mietobjektes hat der Mieter die mieterseitigen
        Endausbauten entschadigungslos wieder zu entfernen. Die vorn Vermleter
        erstellten Zusatzausbauten (Ziff 2.4b) bleiben Im Mietobjekt. Falls
        mieterseitige Elnbauten (Ziff. 2.4c) mit Zustlmmung des Vermieters Im
        Mietobjekt verbleiben konnen, hat der Vermieter hlerfur keine
        Entschadigung zu bezahlen.

15.3    Die vom Mieter vorzunehmenden Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten
        sind rechtzeitig zu beginnen, sodass sie auf Schluss des
        Mietverhaltnisses beendigt sind.

        Kann das Mietobjekt aus Grunden, dle der Mieter zu vertreten hat, nicht
        rechtzeltig dem Nachfolger ubergeben werden, haflet der Mieter dem
        Vermieter fur den daraus onstandenen Schaden.

15.4    Bel der Ruckgabe erstelt der Vermieter, vorzugsweise in Anwesenhelt des
        Mieters, ein Ruckgabeprotokoll, in welchem der Zustand der Mietsache
        sowie insbesondere Mangel und Schaden, fur weiche der Mieter aufkommen
        soll, festgenalten werden. Das Protokoll ist durch den Mieter zu
        unterzelchnen order lhm unverzuglich per eingeschniebenen Brief
        zuzustellen. Ist es dem Mieter nicht moglich, das Protokoll zu
        unterzeichnen, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters auch ein
        Protokoll durch einen amtlichen Experten erstellen lassen. Diases ist
        wieder dem Mieter per eingeschriebenen Brief zur Kenntnis zu bringen.
        Erhebt der Mieter lnnert 30 Tagen seit Zustellung des Protokolls keine
        Einsprache, so gilt es als von ihm anerkannt.

        Versteckte Mangel kann der Vermieter nachtraglich geltend machen. Er hat
        diese jedoch sofort nach deren Feststellung dern Mieter mit
        elngeschriebenem Brief mitzuteilen.

16.     Schlussbestimmungen

16.1    Vortragsanderungen

        Jegliche Vertragsanderung bedarf der schriftlichen Form.

16.2    Zustelldomizil

        Die nachfolgenden Adressen gelten bis zum Widerruf durch
        eingeschriebenen Brief an die andere Partei als rechtsgulliges
        Zustelldomizil der Vertragsparteien lm Sinne dieses Vertrages:

        Zustelldomizil des Mieters:         Stadtweg 4,  4310 Rheinfelden

        Zustelldomizil des Vermieters:      Spiegelgasse 2, 4002 Basel

16.3    Gerichtsstand

        Fur alle Streitgkeiten aus dlesem Mlatvertrag gilt als Gerlchtsstand der
        Ort der gemieteten Sache.

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16.4    Grundbucheintragung

        Der Mieter hat das Recht, diesen Mietvertrag wahrend der Vertragsdauer
        auf eigene Kosten im Grundbruch eintragen zu lassen.

16.5    Stockwerkeigenturn

        Fur den Fall, dass die Liegenschaft in Stockwertelgentum aufgeteilt
        wird, istder Vermieter boreit dem Mieter fur die Dauer des
        Mietverhaltnisses ein Vorkaufsrecht zu gewahrletsen.

Vorstehender Mietvertrag wird in 3 Exempiaren ausgefertight und unterzeichnet

Basel, den 18 Juni 1997
                                             /s/ illegible
Der Vermieteri                               Der Mieter:
Basler Kantonalbank                          Discovery Technologies AG
                                             /s/ illegible
/s/ illegible                                /s/ illegible
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17      Beilage:

        -  Grundrissplan mit eingetragenen Mietraumen


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